DSGVO – Datenschutz­grund­verordnung

Als DEKRA-zertifizierter Datenschutzbeauftragter beraten wir unsere Kunden bei der Umsetzung der europäischen und nationalen Datenschutz­bestimmungen im Unternehmen und der Implementierung von IT-Sicherheits- und Compliance-Systemen. Wir pflegen einen engen Kontakt zu unseren Kunden und bieten Ihnen einen auf Ihr Unternehmen angepassten Service. Mit unseren Dienstleistungen verschaffen wir Ihnen Rechtskonformität im Datenschutz und der IT-Sicherheit, minimale Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Transparenz in Ihren Datenflüssen, Wettbewerbsvorteile durch stärkeres Vertrauen in Ihr Unternehmen. Bei der gemeinsamen Entwicklung von Datenschutzstrategien und Konzepten ist es uns wichtig, dass der Datenschutz nicht zum Hindernis für Ihr Unternehmen wird und Sie in gewohnter Geschwindigkeit ihre Unternehmensziele erreichen.

Die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) sind vielfältig:

  • Erarbeitung gemeinsamer Datenschutzziele sowie Festlegung des Handlungsbedarfes und Erstellung eines Zeitplanes, um Rechtskonformität herzustellen
  • Durchführung von Risikoanalysen und Audits
  • Beratung bei der Erstellung und Implementierung eines Datenschutzkonzeptes
  • Prüfung von meldepflichtigen Vorfällen
  • Umsetzung und Sicherstellung von „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“
  • Erstellung von Meldeschriftsätzen
  • Erstellung sowie Prüfung aller Dokumentationen wie z. B. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM), Lösch- und Archivierungskonzepte
  • Überprüfung der Informationen zum Datenschutz, Datenschutzerklärungen, Richtlinien und Betriebsvereinbarungen
  • Beratung hinsichtlich der Ausgestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) mit externen Dienstleistern sowie Sicherstellung der Einhaltung notwendiger Kontrollpflichten
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (etwa Recht auf Löschung oder Recht auf Auskunft)
  • Beratung in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und Überwachung seiner rechtskonformen Umsetzung (Führung von Personalakten,
    On-/Offboarding, Bewerbermanagement, Internetnutzung durch Mitarbeiter)
  • Organisation und Durchführung von Schulungen, sowie der Information von Mitarbeitern hinsichtlich des datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten
  • Überwachung des Datenschutzstandes im Unternehmen
  • Begleitung bei Zertifizierungen
  • Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden
  • Beratung der Geschäftsleitung und der jeweiligen Fachabteilung
  • Erstellung eines Jahresabschlussberichts über den Datenschutz
  • Und vieles mehr ...

GDD                              GDD

DSGVO-Information-des-LDB-Bayern.PDF        DSGVO-Überblick-des-LDB-Bayern.PDF